Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen der GvC Winterthur sind Bestanteil deiner Anmeldung.
Diese Anmeldung ist verbindlich und wird in jedem Fall bestätigt. Im Falle einer nachträglichen Abmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet. Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Anweisungen der Leiterinnen und Leiter Folge zu leisten und auf Drogenkonsum zu verzichten. Alkohol- und Tabakkonsum werden separat geregelt. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, gesundheitliche Beeinträchtigungen (Asthma, Epilepsie etc.) oder benötigte Medikamente der Leitung bei der Anmeldung mitzuteilen. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Die GvC Winterthur stellt gut geeignete, qualifizierte Leiterinnen und Leiter zur Verfügung und schaut auf bestmögliche Sicherheit während der Camps & Events. Jedoch haftet sie nicht für Unfälle, Krankheiten oder sonstigen Schaden (Diebstahl, Verlust, Beschädigung von eigenem Material).
Die Camps & Events sind offizielle Programme der GvC Winterthur. Weitere Informationen sind unter 052 245 14 14 oder winterthur@gvc.ch erhältlich.
Mit der Anmeldung...
- bestätige ich (bei Unmündigen: mein/e gesetzliche Vertreter/in), dass ich die Teilnahmebedingungen gelesen habe und akzeptiere,
- stimme ich (bei Unmündigen: mein/e gesetzliche Vertreter/in) zu, dass die GvC Winterthur mir die für eine medizinische Behandlung bei Unfall oder Krankheit benötigten Medikamente abgeben darf und überdurchschnittliche Kosten, welche daraus entstehen, von mir respektive bei Unmündigkeit von meinem/r gesetzlichen Vertreter/in bezahlt werden,
- erteile ich (bei Unmündigen: mein/e gesetzliche Vertreter/in) der GvC Winterthur das Recht, jegliche Photos und Videos im Rahmen der Aktivitäten des Camps für Livestream (Website und Youtube), zukünftige Werbung und interne Anlässe zu benutzen.
(Bei Unmündigen Bestätigung eines Inhabers/einer Inhaberin der elterlichen Gewalt oder der gesetzlichen Betreuungsperson)